Arbeitseinsätze

Info:

Arbeitsstunden:

Erwachsene, männlich: 5 Stunden zu 15,- Euro (= 75,- Euro)

Erwachsene, weiblich: 5 Stunden zu 15,- Euro (= 75,- Euro)

Pflichtarbeitsdienst


a) Der Pflichtarbeitsdienst beträgt jährlich 5 Std für Männer und 3 Std für Frauen für alle aktiven Erwachsenen sowie jugendlichen Mitglieder, die am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben und das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Der Arbeitsdienst kann außer durch körperliche Tätigkeiten auch durch andere, dem Verein dienende Aufgaben abgeleistet werden.
Ehrenmitglieder sind auf Wunsch von den Arbeitseinsätzen zu befreien.


b) Der Pflichtarbeitsdienst findet als Gemeinschaftsveranstaltung vor und während der Saison statt. Die Termine werden vom Vorstand rechtzeitig bekannt gegeben. Ein Recht auf Ableistung des Pflichtarbeitsdienstes besteht nicht. Anträge auf Befreiung vom Arbeitsdienst sind mit
Begründung schriftlich an den Vorstand zu richten.


c) Bei Nichtteilnahme am Pflichtarbeitsdienst wird ausnahmslos eine Ersatzgebühr in Höhe von € 12,50 pro Stunde erhoben, deren Zahlung am
Ende des Jahres per Lastschrift erfolgt.

d) Die Pflicht zur Teilnahme an Arbeitsdiensten und somit auch die Erhebung der Ersatzgebühr besteht hälftig, bei Eintritt in den Verein in der zweiten Jahreshälfte oder ähnlichen Konstellationen.

TERMINE

Es sind keine anstehenden Veranstaltungen vorhanden.